Rechtliche Grundlagen für den Religionsunterricht
Evangelischer Religionsunterricht in Hessen – Staatliche und kirchliche Regelungen im Bereich der EKHN
aus dem Inhalt: (Stand: November 2009)
Schule
- Grundgesetz Art. 7 und 141 (Schulwesen)
- HKM – Erlass „Religionsunterricht“
- RU und Ethikunterricht (Merkblatt)
- RU in ökumenischer Öffnung (Merkblatt)
- Schulfreie Nachmittage für Konfirmandenarbeit (Erlass)
- Unterrichtsbeurlaubung für Schüler und Lehrkräfte
- Lerngruppen-Größen (Merkblatt)
- Teilnahmerecht am Religionsunterricht (Merkblatt)
- Aufnahme-Antrag RU
Kirche und Schule
- „Verlässliche Schule“ und RU (Merkblatt)
- RU-Pflichtstunden der GemeindepfarrerInnen (Merkblatt)
- Gestellungsverträge für nebenberufl. RU (Merkblatt)
- Vergütungstabelle zu B3 (Merkblatt)
- RU-Vertretungsverträge f.Nichtbedienstete d.EKHN (Merkbl.)
- Pädagogisches Praktikum für kirchliche Berufe (Erlass HKM)
Kirche
- Bevollmächtigungsordnung (EKHN)
- Kirchenordnung EKHN: Grundartikel und GKA für RU
- Ordnung des GKA für den Religionsunterricht
- Kirchl. Einsichtnahmen in den RU (EKHN)
- Förderung der regionalen religionspädagog. Arbeit (EKHN)
- Professionalisierung v.hauptamtl.SchulpfarrerInnen (Merkbl.)
- Leitsätze für hauptamtl. SchulpfarrerInnen
- Interessiertenliste „Schulpfarrstelle“ (Merkblatt)
- Ev. Schulseelsorge - Kurzprofil
- Tage der Orientierung
- Zusammenarbeit an Ganztagsschulen(Rahmenvereinbarung)
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